Ein Mietkaufvertrag ist grundsätzlich inhaltlich wie ein Leasingvertrag ausgestaltet (insbesondere also auch in Bezug auf die Haftung bei Sachmängeln sowie hinsichtlich der Gefahrtragung bei Verlust oder Beschädigung der Sache) – sieht aber im Gegensatz zu den Leasingverträgen einen automatischen Eigentumsübergang des Mietkaufobjektes am Ende der Vertragslaufzeit auf den Mietkäufer vor.
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