Der Restwert ist der im Leasing-Vertrag festgelegte Wert des Objekts nach Ablauf der Leasing-Zeit. Der Restwert muss nicht zwingend mit dem tatsächlichem Wert des Objekts nach Leasing-Ende übereinstimmen. Leasing-Verträge mit Restwert werden auch als Teilamortisations-Verträge bezeichnet.
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