Sie überlegen sich einen Oldtimer oder Youngtimer als Firmenwagen anzuschaffen? Mit einer Leasingfinanzierung für Ihren Wunsch-Oldtimer können Sie sich zum einen Ihren Traum erfüllen und zum anderen auch noch Steuern sparen!
Ein Oldtimer ist ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug, das ein sog. H-Kennzeichen trägt.
Das H-Autokennzeichen steht für „Historisches Fahrzeug“. Seit März 2007 ist für die Klassifizierung eines Fahrzeugs als Oldtimer ein Gutachten erforderlich. § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechend, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts dienen“. Hier gilt das Datum der Erstzulassung, nicht etwa das Baujahr.
Ältere Fahrzeuge, die noch keine Oldtimer sind und noch kein H-Kennzeichen führen dürfen, werden als Youngtimer bezeichnet.
Ob einen VW Käfer, Mercedes Strichacht, Triumph Spitfire oder einen VW Karmann Ghia – die Wahl Ihres Traumautos sollte gut überlegt sein. Denn das Auto sollte zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Außerdem eignet sich Oldtimer-Leasing auch nur für Unternehmer, die relativ wenig Kilometer im Jahr fahren müssen, z.B. für Rechtsanwälte, die Ihren Hauptwirkungskreis in der gleichen Stadt haben.
Als Steuer-Spar-Modell eignet sich Oldtimer-Leasing nur für Freiberufler oder Gewerbetreibende: Mit relativ geringen Monatszahlungen kann man einen Klassiker fahren und nebenbei das Geld für die Abschlusszahlung sparen. Am Ende kann man einen Großteil der Kosten als Betriebsausgaben geltend machen und den Oldtimer relativ günstig in das Privatvermögen übernehmen. Die monatlichen Leasingraten und eventuelle Reparaturen bzw. Aufwendungen für Restaurierungen können als laufende Kosten geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Betriebsergebnis. Leasingmodelle für Oldtimer sehen immer einen fest-definierten Restwert vor. Vorab ist für Bewertung des Oldtimers ein Gutachten einzuholen.
Außerdem ist zu beachten, dass nur ein sehr geringer geldwerter Vorteil zu versteuern ist: Wie bei jedem Firmenwagen sind 1% des Anschaffungswertes pro Monat zu versteuern. Das interessante ist, dass sich diese 1-Prozent-Regelung sich auf den Neupreis bei der Erstzulassung bezieht und nicht auf den heutigen Fahrzeugwert. Bei einem Karmann Ghia Typ 34 von 1961, Anschaffungswert 8.350 DM, bedeutet das eine monatliche Belastung von nur 40 €! Beispiel 2: Mercedes 350 SL R 107 von 1971, Neupreis bei Anschaffung 30.000 DM, heutiger Wert ca. 17.500 €, zu versteuernder geldwerter Vorteil = 150 €! Für diesen Preis können Sie heute keinen Neuwagen leasen.
Das Finanzamt macht bei der Besteuerung von Firmenwagen grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einem Neu- oder Gebrauchtwagen-Klassiker. Es ist lediglich die „Verhältnismäßigkeit“ zu wahren.
Niedrige Versicherungsraten für Oldtimer
Ein weiterer Vorteil: Niedrige Versicherungsraten für Oldtimer mit H-Kennzeichen.
Pauschale KFZ-Steuer für Oldtimer
Ein weiterer Vorteil von Oldtimer mit H-Kennzeichen liegt in der pauschalen Besteuerung unabhängig vom Hubraum des Motors: 191 € pro Jahr.
Oldtimer und Umweltplaketten / Umweltzonen:
Alle Oldtimer-Fahrzeuge, die vor dem 1.7.1969 gebaut wurden, sind befreit von der Abgasuntersuchung. Fahrzeuge mit H-Plakette dürfen in sämtliche Umweltzonen einfahren.Für all die nachfolgend aufgeführten Oldtimer lassen sich Leasingmodelle in die Tat umsetzen. Sprechen Sie uns an – wir erarbeiten eine für Sie individuell passende Finanzierungslösung!
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