Vorteile einer Leasing- oder Mietkauf-Finanzierung
Der Erfolg von morgen ist das Investment von heute. Um sich im Kräftefeld eines turbulenten Marktes erfolgreich bewegen zu können, nutzen moderne Unternehmen Leasing-Modelle, um dadurch finanziell beweglich zu bleiben und sicher planen zu können. Denn mit Leasing bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand der Technik. Ob Fahrzeuge, Maschinen oder moderne Technologien – nach Vertragsablauf können Sie die Laufzeit verlängern, das Finanzierungsobjekt übernehmen oder durch neuere Technik ersetzen.
Leasing bietet Ihnen konkrete finanzielle Vorteile: Sie zahlen weniger Steuern und gewinnen zugleich eine höhere wirtschaftliche Agilität, denn Sie finanzieren die Raten aus den erwirtschafteten Erträgen. Sie haben keine Belastungen der Kreditlinie bei Ihrer Bank oder andere, restriktive Finanzierungsvoraussetzungen für hohe Anschaffungskosten.
Unsere Verträge sind wie Ihr Geschäft: variabel. Die Leasingagentur Lease Perfect gestaltet für Sie Leasingverträge, die ganz individuell auf Ihre Branche und auf Ihre finanziellen Lage ausgerichtet sind. Darüber hinaus bieten wir Ihnen nutzungs- und saisonabhängige Ratenzahlungen. Und nicht zuletzt stehen wir Ihnen in Fragen des Anlagenservice- und Bilanzmanagements gerne beratend zur Seite.
Leasing/Mietkauf: die wichtigsten Vertragsarten im Vergleich
Ihre Optionen sind vielfältig – lassen Sie sich von Lease Perfect beraten und wählen Sie die für Ihr Unternehmen und für Ihr Investitionsvorhaben günstigste Leasing- oder Mietkauf-Finanzierungsform.
Vertrag mit Vollamortisation
Der Leasingnehmer trägt über die Vertragslaufzeit (Grundmietzeit) alle Kosten für Anschaffung und Refinanzierung, Service sowie einen Gewinnanteil des Leasinggebers. Mit Ende der Ratenzahlung ist das Leasingobjekt also vollständig bezahlt.
Vertrag mit Teilamortisation
Bei TA-Verträgen sind die Leasingraten niedriger, da sie nur einen Teil der Kosten für das Leasinggut decken. Am Ende der Laufzeit steht also noch ein Restwert in den Büchern der Leasinggesellschaft. Im Anschluss an die Laufzeit gibt es zwei typische Möglichkeiten der Verwertung: Entweder dient die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer das Objekt zum kalkulierten Restwert an, oder sie verwertet das Objekt an einen Dritten.
Kündbarer Vertrag
Bei dieser Vertragsvariante kann der Leasingnehmer zu vertraglich fest vereinbarten Zeitpunkten kündigen, sobald 40 Prozent der „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ abgelaufen sind. Wenn Sie sich eine Verlängerungs- beziehungsweise Kaufoptionen offen halten möchten - ist dieser Vertragstyp die beste Alternative für Sie.
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